Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen?
Diesem Konflikt ist man immer stärker bei der Bilanzierung ausgesetzt. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Wir unterstützen Sie bei der Optimierungsentscheidung und treten, wenn erwünscht, auch mit Ihrer Hausbank in Kontakt. Profitieren Sie dabei von unserer über Jahre aufgebaute Reputation.
Je nachdem wie umfangreich die im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen ausfallen, müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen vom Kreditinstitut verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Jahresabschluss?
Nützen Sie unser Erstgespräch.
In einem Erstgespräch entscheiden Sie ganz in Ruhe und ohne Risiko, ob wir die richtigen Partner für Sie sind. An dem Kanzleistandort in München Lehel beraten wir unsere Mandantschaft bei steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen zu den Themen Steuerberatung, Gründungsberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss.